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Anwalt 3.0

Der Anwaltsberuf hat sich in den letzten 100 Jahren nur marginal verändert.

 

Anders als der übrige Teil der Dienstleistungsunternehmen arbeiten Anwaltsbüros noch immer mit einem sehr hohen Aufwand an Infrastruktur und beträchtlichem Grad an Reibungsverlusten.

 

Jüngere Anwälte suchen zunehmend Flexibilisierungen der Arbeitszeiten, Home Office und keine vorgegebene Karriere. Die Entwicklung der Jahre 2020 bis 2021 hat starken Auftrieb gegeben. Home Office ist heute eine Realität wie regelmässige Videokonferenzen.

 

Technische Entwicklungen ermöglichen das Arbeiten an jedem Ort. Cloud Computing setzt den Rahmen.

 

Zahlreiche Unternehmen gehen bereits diesen Weg, flexible Arbeitsplätze, Office Sharing und anderes mehr haben die Arbeitswelt deutlich verändert.


 

 

Diese Entwicklungen lassen sich zugunsten der Klienten einsetzen. Erhebliche Kosteneinsparungen können erzielt werden, mit im Vergleich zu heute wesentlich tieferen Honorarsätzen.

 

Das Modell Anwalt 3.0 kann eingesetzt werden:

 

  • bei grösseren Projekten;

  • oder als ausgelagerter Rechtsdienst (mit einem ständigen jour fixe);

  • bei Arbeit an einem oder wenigen Vorhaben eines Klienten;

  • beim Klienten vor Ort oder als Home Office;

  • unter strikter Einhaltung der Nutzung elektronischer Hilfsmittel (insb. Datenzustellung, Datenablage und Videokonferenzen).

 

  Beispiel: Gemeinderechtsdienst

 

  • Personalrechtliche Fälle verursachen im Streitfall hohe Anwaltskosten.

  • Diese können sich rasch auf 20 bis 30’000 CHF belaufen, wenn der Fall über mehrere Instanzen führt.

  • Mit einer Beratung am jour fixe im Verbund mit anderen Gemeinden (Gemeindepool) können solche Fälle schon häufig präventiv verhindert werden. Die Vermeidung eines einzigen Falles deckt dann schon die Kosten der laufenden Beratung während eines Jahres (Basis 3h Beratung je Woche an 40 Wochen im Jahr).

  • Auf diesem Weg kann jede Gemeinde mit übersichtlichem und kontrollierbarem Aufwand einen ausgelagerten Rechtsdienst betreiben.

  • Durch die Betreuung mehrerer Gemeinde wird ein hoher Grad an Effizienz erreicht und können auch gleichartige Rechtsfragen (wie etwa neuerdings die Auswirkungen des neuen Gemeindegesetzes) mit tieferen Kosten bearbeitet werden.

 

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